Selbständigkeit bei Migranten

Welche Möglichkeiten gibt es?

Selbständigkeit bei Migranten

Durch den explosionsartigen Anstieg der Migranten in Europa, gibt es eine große Anzahl an Arbeitslosen. Nicht jede Ausbildung wird von den einzelnen Staaten anerkannt, und so können auch gut ausgebildete Fachkräfte, nach dem Erhalt der Arbeitserlaubnis, keine Arbeit finden. Die deutsche Wirtschaft steht dieser Situation jedoch positiv gegenüber, denn sie sieht in der Zuwanderung ein großes Potential, welches teilweise den demographischen Wandel auffangen könnte. So entscheidet sich eine große Anzahl an Ausländern für eine Existenzgründung. 

Voraussetzungen zur Gründung

Laut Aussagen der Kreditanstalt für Wiederaufbau hatte bereits im Jahr 2009 jeder fünfte Gründer in Deutschland eine ausländische Herkunft. Oft sind diese gegründeten Unternehmen schneller bereit, neue Mitarbeiter einzustellen und schaffen somit dringend benötigte Arbeitsplätze. Durch die Mehrsprachigkeit der Unternehmer kommt es oft zu einem Handel mit dem Ausland, was die Wirtschaft Deutschlands positiv beeinflusst.

Innerhalb der EU sowie den EWR-Staaten, sowie der Schweiz gibt es die Gewerbefreiheit und es gilt das Freizügigkeitsgesetz. Für alle Bürger aus Nicht-EU-Ländern gelten andere Regelungen. Staatsbürger aus einem Nicht-EU-Staat dürfen sich in Deutschland erst nach dem Erhalt eines Aufenthaltstitels selbständig machen bzw. ein Unternehmen gründen. Dieser muss bei der zuständigen Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland beantragt werden. Ausländer, welche bereits eine Aufenthaltsgenehmigung haben, können die Genehmigung zur Selbständigkeit durch die Ausländerbehörde bekommen.

Um die Aufenthaltsgenehmigung zum Zweck der selbständigen Tätigkeit zu erhalten, muss ein regionales Bedürfnis bestehen, oder ein wirtschaftliches Interesse. Die Tätigkeit sollte sich positiv auf die deutsche Wirtschaft auswirken und die Finanzierung muss gesichert sein. Die Ausländerbehörde klärt mit den zuständigen Gewerbebehörden vor Ort, ob es zu einer Zulassung kommen kann.

Gesellschaftliche und rechtliche Hürden

Zum einen stellt die Sprache gerade zur Gründung eine große Hürde da. Das Lesen von Beamten-Deutsch und der notwendige Umgang mit den Behörden bereiten schon vielen einheimischen Muttersprachlern Schwierigkeiten. Die Kenntnis der deutschen Sprache ist eines der wichtigsten Betriebsmittel hierzulande. Ohne gute Deutschkenntnisse kann man sich kaum alle notwendigen Informationen zur Firmengründung beschaffen. Auch das Lesen von Zeitungen, Büchern und Fachartikeln, um den deutschen Markt kennenzulernen, ist viel schwieriger. In Deutschland ist jedes Unternehmen dazu verpflichtet, seine Einnahmen und Ausgaben zu dokumentieren. Ab einer bestimmten Unternehmensgröße bzw. mit dem Eintrag ins Handelsregister, wird die doppelte Buchführung zur Pflicht. Die jährliche Erstellung der Steuererklärung, zu der sehr viele Unterlagen geprüft und gelesen werden müssen, kann auch ein Hindernis darstellen, welchem sich mancher nicht gewachsen fühlt. Wer nach professioneller Hilfe sucht kann in unserem Directory nach Firmen suchen, die diese Dienstleistung anbieten.

Ausbildungen aus dem Ausland

Ein im Ausland erlernter Beruf kann nach dem Anerkennungsgesetz hierzulande anerkannt werden, nachdem er ein einem gesetzlich geregelten Verfahren überprüft wurde. Dadurch wird entschieden, ob die Ausbildung zu diesem Beruf gleichwertig ist. Wenn das Ergebnis positiv ist, erhält man die Erlaubnis zur Ausübung des Berufes. Obwohl Migranten durch ihre Selbständigkeit in Deutschland einen beachtlichen Anteil zur Integration leisten, dadurch auch für andere Ausländer als Vorbild fungieren, haben sie es schwerer im Vergleich zu deutschen Unternehmensgründern. Sie sind durchschnittlich jünger und ca. 30% geben ihr Unternehmen innerhalb der ersten drei Jahre auf. Wenn sich Ausländer aus Nicht-EU-Staaten in Deutschland eine Existenz aufbauen wollen, um eine Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen, reicht eine einfache Firmengründung nicht aus. Es müssen mindestens 250.000 € investiert- und 5 Arbeitsplätze geschaffen werden. Ist dies nicht gleich zu Beginn möglich, muss dieser Fall einzeln von der Behörde untersucht- und darüber entschieden werden.

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